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aufwart,
die
;
-Ø/
–.
›Bedienung, die einer Person bei Tisch zuteil wird; Schutz, Bewachung von jm.‹;
vgl.  12.

Belegblock:

Argovia (
halem.
, Hs.
17. Jh.
):
wann man aber bei anwesenheit der Gästen seiner aufwart von nöthen (hätte), kann vnd soll er alsdann mit den hofdienern essen.
Schmid, R. Cysat
6, 92
.