aufwarten,
V.
1.
›jm. / einer Instanz gegenüber dienstbereit sein, für Dienste zur Verfügung stehen, dienen‹; ütr. von Sachen: ›gebraucht, verwendet werden‹.
Syntagmen:
dem könig / gericht a.
;
des befels, dem befel a.
;
beil
(Subj.)
a.
;
fleissig / fein / getreulich a.

Belegblock:

Schaer, Pyr.-Thisbe-Sp. II,
98, 333
(
Basel
1616
):
So muͤssen wir beyd drinnen sein | Vnd dem Koͤnig auffwarten fein.
Rot
290
(
Augsb.
1571
):
gegenwuͤrtig sein / auffwarten / als Amptleuten vnd Stattknechten gebuͤret.
Zingerle, Inventare (
tir.
,
1484
):
Ain alts fleischpeil, hat xii phleger aufgewart.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
1603
):
soll richter und raht [...] verbunden sein, so oft der herr probst under der infel singt, [...] aufzuwarten.
2.
›einschreiten, eingreifen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  2.

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
16.
/
17. Jh.
):
welcher leitgeb nicht rechte maß geit, da soll der richter auf warten und dem angießen.