aufwarten,
V.
1.
›jm. / einer Instanz gegenüber dienstbereit sein, für Dienste zur Verfügung stehen, dienen‹; ütr. von Sachen: ›gebraucht, verwendet werden‹.Syntagmen:
dem könig / gericht a.
; des befels, dem befel a.
; beil
(Subj.) a.
; fleissig / fein / getreulich a.
Belegblock:
So muͤssen wir beyd drinnen sein | Vnd dem Koͤnig auffwarten fein.
gegenwuͤrtig sein / auffwarten / als Amptleuten vnd Stattknechten gebuͤret.
2.
›einschreiten, eingreifen‹.