auchtweide,
die
.
›Weide‹; speziell: ›Nachtweide‹.
Zu den rechtlichen Regelungen der Einzelräume vgl. die u. a. Wörterbücher.
Rhfrk./wobd.; rechts- und wirtschaftsgeschichtliche Texte.
Bedeutungsverwandte:
vgl. , .
Syntagmen:
eine a. machen, für das zugvieh bestimmen, die a. umschlahen / versperren / zäunen / zuhalten
;
vieh in die a. schlahen
;
den juchart zu a. einmachen
;
verbannene a.

Belegblock:

Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1491
):
ain aüchtwaid die sol man umbschlagen und zeynen, do sol man bey der nacht ainfaren mit allen rossen.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 141, 35
(
schwäb.
,
1551
):
mit feur, wasser, wun und waid, mit hiertschaft, auchtwaiden, trib, tratt, zu holtz und veld, mit weg und steg, gepietten und verpietten getreülichen handeln.
Ebd.
523, 6
(
1599
):
wellicher vich oder roß in die verbannen auchtwaiden bey nacht und die nit under und für den gemainen hirten außschlüge.
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1613
):
Die vierer sollen keine theil uß den auchtwaiden und der gemaind brachwiesen verkaufen.
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. ; ; ;
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 153, 24
;
Bader, Dorfgenossensch.
1962, 125
.