angültschaft,
die
.
›Verpflichtung, die Schuld eines andern zu bezahlen, wenn der Schuldner dazu nicht imstande ist, Bürgschaft‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. (
die
).

Belegblock:

Leisi, Thurg. UB
6, 433, 5
(
1367
):
Waͤr, das wir der selben angúltschaft ze dheinem schaden komen waͤrin.