anbindzettel,
der
.
›Brief, der verbotene Kontakte zum Zweck hat‹, möglicherweise: ›Liebesbrief‹;
vgl.  2.

Belegblock:

Schmidt, Frankf. Zunfturk. (
hess.
,
1598
):
Bulenbrieffe, anbindtzettel, haußzettel, lieder, neuwe zeitungen und was dergleichen unnütze uppige trück mehr seind, sollen [...] verbotten seyn
(
Rwb
zu dieser Stelle: ›Patenbriefe‹).