anbinden,
V., unr. abl.
1.
›etw./jn. festbinden, etw. befestigen, jn. fesseln‹; verschiedene Übertragungen: ›jn. überwinden, bezwingen‹; ›jn. auf etw. festlegen‹; ›etw. in bestimmter Weise fassen‹;
zu  1.
Bedeutungsverwandte:
 1; vgl. .
Syntagmen:
die person / rose, das pferd, den teufel a.
(letzteres: ›bezwingen‹);
das testament in die griechische sprache a.
(›fassen‹). ˹Ra.:
der katze die schelle a.
›den Mund auftun, alles ausplaudern‹;
etw. kurz a.
›schnell erledigen‹˺.
Wortbildungen:
anbinder
,
anbindstat
›Stelle am Fluß, wo die Flöße gebunden werden‹,
anbindung
›Fesselung‹.

Belegblock:

Froning, Alsf. Passionssp.
5616
(
ohess.
,
1501 ff.
):
nu bynt an und ziech, | byß es dem loch wirt glich!
Eschenloher. Medicus (
Augsb.
1678
):
die ellende Persohn / welche anderst nicht koͤnte fortgebracht werden / auff ein Pferd gesetzt / mit Stricken hart angebunden / vnd nacher Augspurg mit gantzem Gewalt gefuͤhrt.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Nürnb.
1631
):
Der Christlich Ghorsam zu der frist, | Die fuͤnffte Rosn im Kraͤntzlein ist, | Gar schoͤn ist sie anbunden.
˹Ütr.: Ebd. (
Nürnb.
1631
):
Den Todt hast uͤberwunden, | Den Teuffel angebunden
˺.
Anderson u. a., Flugschrr.
4, 5, 2
(
Straßb.
1524
):
woͤllen zů furderung der warheit / vnd heyl der seelen / die selbigen eüwer prediger durch keyn falsch vermeynte geystlich genant Jurisdiction / rergwaltigẽ / vnd jnen den mundt zů stopffen lassen / sunder darob vñ daran seyn / damit das wort Gottes on angebundẽ / vñ in allweg seynen freyen gang vnd fürzug haben moͤg.
Maaler (
Zürich
1561
):
Kurtz Anbinden / Ein ding geschwind darthůn.
2.
das schwert anbinden
ral. für ›die Waffen als Zeichen des Kampfkontaktes zusammenschlagen‹;
den zettel anbinden
›ein Zeichen für einen bestimmten Umgang (im Beleg: hoffärtigen Umgang) geben‹;
zu  1.

Belegblock:

Wierschin, Liechtenauer. Fechtk.
98, 159
(
oobd.
,
1. H. 15. Jh.
):
mitt dem haw solt du in den anbinden des schwerts der zeckrůre nicht vermyden zů der nächsten blöß.
Ebd.
104, 297
:
Des morck in allen treffen vnd anbinden der schwert, wilt du anderst die maister effen.
Chron. Nürnb. (
nobd.
,
1488
):
wann sie gaben an einander ein haimliche losung und zaichen mit etlichen tritten auf der gaßen, daß ein ieglicher verstund, ob der in seiner puntnus wer, der vor im ging. also het dieser geist seinen hoffertigen zettel angebunden.
3.
als Part. Perf. in der Wendung:
kurz angebunden
›ungeduldig‹.

Belegblock:

Luther, WA (
1531
):
sie seindt zu kurtz angebunden und wollen nichts leiden.