almendrüge,
die
;
-/-n.
›Bestrafung, die wegen Allmendfrevels auferlegt wird‹;
zu  1,
1
 2.

Belegblock:

Kollnig, Weist. Schriesh.
63, 6
(
rhfrk.
,
1628
):
welches hernacher auf die allmendrugen gehöret.