akzisebrief,
der
.
1.
›Dokument, in dem Akziserechte niedergelegt sind‹;
zu ,  1.

Belegblock:

Lau, Qu. Siegburg (
rib.
,
1568
):
unser herr der abt und unse herren auf dem berg, die haben einen zal von weinen, wievil sie zappen sollen, und das stehet in dem accisbrief, den wir von unserm herrn dem abte haben.
2.
›Dokument über den Erhalt der Akzise‹;
zu ,  1.

Belegblock:

Schoop, Qu. Düren
269, 29
(
rib.
,
1636
):
So soll auch der Accysmeister niemanden anders dan den Mülleren selbst oder deren veraidten Knechten Accysbriefgen mitteilen.