akzeptilation,
die
.›eine in eine bestimmte Wortform gekleidete mündliche Quittung über eine durch mündliche Vereinbarung entstandene Schuld‹.
Belegblock:
Acceptilation, Quitantz oder quittung / wañ einer bekent / das er vmb ein verheissen ding zu friden sey / ein bekantliche benuͤgung.
Eckel, Fremdw. Murners.
1978, 30
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