akzeptilation,
die
.
›eine in eine bestimmte Wortform gekleidete mündliche Quittung über eine durch mündliche Vereinbarung entstandene Schuld‹.
Bedeutungsverwandte:
,  2.

Belegblock:

Rot
286
(
Augsb.
1571
):
Acceptilation, Quitantz oder quittung / wañ einer bekent / das er vmb ein verheissen ding zu friden sey / ein bekantliche benuͤgung.
Eckel, Fremdw. Murners.
1978, 30
.