abständig,
Adj.
1.
›abtrünnig, aufsässig, jm. nicht gewogen‹; in allen Belegen in Verbindung mit sein
oder werden
, dann ›sich von jm./etw. lossagen, von jm./etw. abfallen, aufsässig werden gegen jn./etw.‹; Belegblock:
In myme liden und in myme smertzen | Abestendig sijs mir nit von hertzen!
wer sinen licham zertlichen neret, | der unkuscheit her sich kume dirweret, | her macht en nummer so bendig, | her werde ym dannoch abe stendig.
der mit lantgraven Herman umbe cleynes genisses willen abestendigk was worden.
3.
in der Wendung abständig werden
(mit Gen. d. S.): ›etw. (z. B. den Dienst) verlassen, aufgeben, aus etw. austreten‹; Belegblock:
ob aber einer abständig holz in seinen wälden hätte, das soll dannoch keiner [...] abhawen.