abspenstig,
Adj.
in der Wendung
jm. jn. abspenstig machen
›jn. gegen jn. aufbringen; jm. jn. abwerben, zum Abfall bringen‹;
vgl.  12.
Bedeutungsverwandte:
 2,  1; zur Wendung:  3,  1.

Belegblock:

Schwartzenbach (
Frankf.
1564
):
Abspenstig machen. Einem sein Weib/Kind/oder Ehehalten auffreden/abhendig machen/vnd entführen.
v. Birken. Erzh. Österreich (
Nürnb.
1668
):
machte Gr. Ulrichen [...] von ihm abspaͤnstig.
Trübner, Dt. Wb.
1, 37
.