aufreden,
V.
1.
›jm. etw. einreden, jn. in zudringlicher Weise von etw. überzeugen, jn. zu etw. beschwatzen, aufstacheln‹.Belegblock:
Der pawr sprach: ‘der mich des aufret! | Solt ich genüber allter stan, | So müst ich do ein platten han’.
als noch mänig fraw wol kan | aufreden ain ainfaltigen man | mit mangerlai hand gscheidikait.
ob einer [...] wär die ain dienstpotten aufredet umb käs schmalz.
2.
›jn. aufhetzen, zu etw. anstiften‹.Belegblock:
welich lose buͦben das ainfaͤltig voͤlcklein auffredten, sie solten mit gewalt fuͤr das rathauß ziehen, die herrn weren vntrew.
3.
›jm. jn. aus einem Dienstverhältnis abwerben; jn. von jm. weglocken, jm. jn. abspenstig machen‹.Belegblock:
so sall keine meyster durch sich, seine hausfrawe oder yemannts annders keinen knecht uffreden oder abespannen.
Abspenstig machen. Einem sein Weib / Kind / oder Ehehalten auffreden / abhendig machen / vnd entfuͤhren.
4.
›jm. schmeicheln‹.Belegblock:
er wolt sy sunst aufreden vnd geüden, oder er wolt sy schatzn zu ainer vnclugen thörin.