absenzgeld,
das
.
›Gebühr, Entgelt des Verwalters einer Pfründe an den Pfründeninhaber‹; wie (
die
2.

Belegblock:

Mell u. a., Steir. Taid. (
m/soobd.
,
1638
):
In recognitionem absentgeld sol er für seine person jarlich zu sidlungszeit erlögen 30 f.