abschwegeln,
V.;
zu
schwegeln
›flöten‹ ().
›jm. etw. durch Flöten abgewinnen‹.

Belegblock:

Goldammer, Paracelsus
7, 84, 16
(
1530
):
daß wir psallieren sollen wie David mit solchen freuden und in solcher gestalt als einer, der der erlosung gewiß ist, und nit als einer, der die erlangung domit verdienen will. dann niemants wird got sein reich abschweiglen werden oder abpfeifen der freuden. aber damit zu jubilieren, dasselbige lest er uns zu.