abrechnung,
die
.2.
›jm. zustehender Betrag‹ (im folgenden Beleg z. B. die Gebühr beim Abgang oder Antritt eines Besitztumes); Metonymie zu nicht belegtem abrechnung
von abrechen
1.Belegblock:
der vorgenante Matieg Scholtis adir seyne Nochkomelingen werden habin die affrechunge.