abrechnung,
die
.
1.
›Rechnungsführung‹;
zu  2.

Belegblock:

Löscher, Erzgeb. Bergr.
128, 11
(
omd.
,
1548
):
Wie man sich in abrechnung der steuer, zum stoln gegeben, vorhalten soll.
Ermisch u. a., Haush. Vorw.
9, 20
(
osächs.
,
1570
/
7
):
Mit der kehsemutter wöchentliche abrechnung zu halten.
Ziesemer, Marienb. Konventsb.
194, 29
.
2.
›jm. zustehender Betrag‹ (im folgenden Beleg z. B. die Gebühr beim Abgang oder Antritt eines Besitztumes); Metonymie zu nicht belegtem
abrechnung
von
abrechen
1.

Belegblock:

Wattenbach, Urk. Czarnowanz (
schles.
,
1487
):
der vorgenante Matieg Scholtis adir seyne Nochkomelingen werden habin die affrechunge.
3.
›Abzug, Abrechnung, Subtraktion (eines Teilwertes von einem Gesamtwert)‹;
zu  3.

Belegblock:

Opel, Spittendorf (
osächs.
,
um 1480
):
szo vil sal man [...] nach aberechnung und abslahung, was eyn iglich werg an mietung kothes [...] mag gekost haben, darnach vleiszig ubermergken.