abbitte,
die
.
1.
›Abbitte, Bitte um Verzeihung, Teil des Sühneaktes‹;
zu  3.
Zu den rechtlichen Differenzierungen: .

Belegblock:

Maaler (
Zürich
1561
):
Abbitt einer mißhandlũg. Ein fleissige bitt / oder abwendung durch bitt / einem / der sein schuld bekeñt zeuerzychen. Deprecatio.
2.
›Bitte an die Justizgewalt um Straferlaß‹;
zu  1.

Belegblock:

3.
›Bitte an den Amtherrn um Amtsentlassung‹;
zu  6.

Belegblock: