abbescheissen,
V., unr. abl.
›jm. etw. durch Betrug abgewinnen‹;

Belegblock:

Fastnachtsp. (
nobd.
,
2. H. 15. Jh.
):
Mir und mein kinden das unser wilt abbescheißen, | und stilst mir heimlich spat und fru.