ab|ereilen,
V.
›jm. etw. abjagen‹;
im Gegensatz zu eher auf bewegliche Güter, vor allem Vieh, bezogen; zu .
Wohl schwäb.

Belegblock:

Chron. Augsb. (
schwäb.
, Hs.
16. Jh.
):
doch ward in der raub und alles, das sie genommen hetten, vich und anders [...] abereilt.
[die feind] abereilten in die küe all.
Birlinger, Schwäb.-Augsb. Wb. .