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gästen
Verb
gästen, 2
gesten, V., rückuml.; zu mhd. gesten ›kleiden, schmücken, rühmen, preisen‹ (Lexer 1
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gasteien
Verb
gasteien, V. ›jn. als Gast aufnehmen‹; vgl. gast 4. gastieren, gästlen. Wyss, Luz. Ostersp. 3
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gästlen
Verb
gästlen, V. ›jn. bewirten‹; vgl. gast 4. gasteien, gastieren. Rennefahrt, Staat/Kirche Bern 928
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gastieren
Verb
gastieren, V. ›jn. bewirten‹; vgl. gast 4. gasteien, gästlen. Rennefahrt, Zivilr. Bern 224, 13
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begästen
Verb
begästen, V. ›jn. heimsuchen, sich jm. zugesellen‹. Matthaei, Minner. I, 8, 462 (Hs. 15. Jh.) wen
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begasten
Verb
begasten, V. ›jn. bewirten‹. jn. mit erbsen / grütze / fleisch / wein b.; refl.: sich b. ›sich als
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aufheben
Verb
bewahren‹; von Personen: ›jn. als Gast aufnehmen; jn. in Schutzhaft, Gewahrsam halten‹; ›einen eines
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eren
Verb
bestimmten Rolle bzw. seinem gesellschaftlichen Status nach (z. B. als Vater, Mutter, Gast, Witwe, auch als
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niedersetzen
Verb
als Synekdoche: ›jn. als Gast aufnehmen‹. aufstehen 1. j. n. (absolut); j. jn. (z. B. den / einen
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behausen
Verb
348; Rwb 1, 1446/7; Preuss. Wb. (Z) 1, 482; Schwäb. Wb. 1, 774. ›jn. beherbergen, als Gast
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erfordern
Verb
Ort bestellen‹; im Einzelnen: ›(einen Gast) einladen‹; ›jn. an einen Ort befehlen, zitieren‹; ›jn
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auslösen
Verb
156, 20; Rwb 1, 1059/60. ›jn. als Gast freihalten, js. Zeche bezahlen, für den Unterhalt von jm
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ausfolgen
Verb
ausfolgen, V. ›(einem Gast oder Wegziehenden) ein Stück weit folgen, das Geleit geben, ihn
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trösten
Verb
kinder) jn. (z. B. den gast / herren / knecht, einen bekümmerten / schwermütigen, die mutter / witwe, die
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traktieren
Verb
abschatzen 3, begasten, beschenken 2, bewirten, gastieren, haben 17, halten 15, hantieren 4. jn. / etw. (z. B
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beherbergen
Verb
verteidigen; vgl. ätzen 1. lassen 8; 9. jn. (neutral:) den einzügling / engel / freund / fürsten / gast
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erlangen
Verb
gast sein gelt mit drein fürboten erlangt [...], so mag der gast dann sein klag seinem wirt aufgeben
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ersuchen
Verb
sal dem [gast], dene er in ansprach zu nehmen gedenkt, fur seinen geordenten richter nachvolgen und
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behaben
Verb
Winter, Nöst. Weist. 2, 755, 26 (moobd., v. 1430) Ob ain gast ainem gesessnen da mit recht zuespricht und
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pflegen
Verb
1557) Vnd keinen fleiß ließ vnderwegen, Das sie eim solchen gast moͤcht pflegen. Grosch u. a