Die Suche nach »Gast« ergab 1016 Treffer.

  1. gästen Verb

    gästen, 2 gesten, V., rückuml.; zu mhd. gesten ›kleiden, schmücken, rühmen, preisen‹ (Lexer 1

  2. gasteien Verb

    gasteien, V. ›jn. als Gast aufnehmen‹; vgl. gast 4. gastieren, gästlen. Wyss, Luz. Ostersp. 3

  3. gästlen Verb

    gästlen, V. ›jn. bewirten‹; vgl. gast 4. gasteien, gastieren. Rennefahrt, Staat/Kirche Bern 928

  4. gastieren Verb

    gastieren, V. ›jn. bewirten‹; vgl. gast 4. gasteien, gästlen. Rennefahrt, Zivilr. Bern 224, 13

  5. begästen Verb

    begästen, V. ›jn. heimsuchen, sich jm. zugesellen‹. Matthaei, Minner. I, 8, 462 (Hs. 15. Jh.) wen

  6. begasten Verb

    begasten, V. ›jn. bewirten‹. jn. mit erbsen / grütze / fleisch / wein b.; refl.: sich b. ›sich als

  7. aufheben Verb

    bewahren‹; von Personen: ›jn. als Gast aufnehmen; jn. in Schutzhaft, Gewahrsam halten‹; ›einen eines

  8. eren Verb

    bestimmten Rolle bzw. seinem gesellschaftlichen Status nach (z. B. als Vater, Mutter, Gast, Witwe, auch als

  9. niedersetzen Verb

    als Synekdoche: ›jn. als Gast aufnehmen‹. aufstehen 1. j. n. (absolut); j. jn. (z. B. den / einen

  10. behausen Verb

    348; Rwb 1, 1446/7; Preuss. Wb. (Z) 1, 482; Schwäb. Wb. 1, 774. ›jn. beherbergen, als Gast

  11. erfordern Verb

    Ort bestellen‹; im Einzelnen: ›(einen Gast) einladen‹; ›jn. an einen Ort befehlen, zitieren‹; ›jn

  12. auslösen Verb

    156, 20; Rwb 1, 1059/60. ›jn. als Gast freihalten, js. Zeche bezahlen, für den Unterhalt von jm

  13. ausfolgen Verb

    ausfolgen, V. ›(einem Gast oder Wegziehenden) ein Stück weit folgen, das Geleit geben, ihn

  14. trösten Verb

    kinder) jn. (z. B. den gast / herren / knecht, einen bekümmerten / schwermütigen, die mutter / witwe, die

  15. traktieren Verb

    abschatzen 3, begasten, beschenken 2, bewirten, gastieren, haben 17, halten 15, hantieren 4. jn. / etw. (z. B

  16. beherbergen Verb

    verteidigen; vgl. ätzen 1. lassen 8; 9. jn. (neutral:) den einzügling / engel / freund / fürsten / gast

  17. erlangen Verb

    gast sein gelt mit drein fürboten erlangt [...], so mag der gast dann sein klag seinem wirt aufgeben

  18. ersuchen Verb

    sal dem [gast], dene er in ansprach zu nehmen gedenkt, fur seinen geordenten richter nachvolgen und

  19. behaben Verb

    Winter, Nöst. Weist. 2, 755, 26 (moobd., v. 1430) Ob ain gast ainem gesessnen da mit recht zuespricht und

  20. pflegen Verb

    1557) Vnd keinen fleiß ließ vnderwegen, Das sie eim solchen gast moͤcht pflegen. Grosch u. a