mülschlag,
der
.›zum Bau einer Mühle geeignetes Anwesen samt allen zugehörigen Rechten‹; die Belege sind teils eher auf die mit dem Anwesen verbundenen Rechte, teils eher auf die Zubauten bezogen;
Oobd.; Rechts- und Wirtschaftstexte.
Bedeutungsverwandte:
.Syntagmen:
einen m. haben / schlagen / vereignen / verleiben / verleihen / verkaufen, jm. einen m. vergeben
; der m. vor
[einen Betrag] dienen
; auf den m. eine müle geschlagen
; der alte / fertige / freie / ledige m
.Belegblock:
[wir] veraygen vnd geben den gaistlichen mannen [...] einen freyen, ledigen vnd vertigen muͤlslach [...] mit wagrecht vnd pachrecht.
daz wir [...] verchauͤfft vnd ze chauffen geben haben [...] vͤnsern hof ze Stawͤdach vnd den muͤlslach daselb.
daz si dieselben Gruesmuͤl [...] niessen suͤllen mit allen rechten, [...], mit muͤlslag, einvertt vnd auzvertt.
So habent mein herrn daselbs zu Hahennaw ein muslag, und hat vor 5 lib. den. gedïnt. denselben mulslag mugen mein herrn lassen slahen wo und se wellent.