mülschlag,
der
.
›zum Bau einer Mühle geeignetes Anwesen samt allen zugehörigen Rechten‹; die Belege sind teils eher auf die mit dem Anwesen verbundenen Rechte, teils eher auf die Zubauten bezogen;
zu  1.
Oobd.; Rechts- und Wirtschaftstexte.
Bedeutungsverwandte:
.
Syntagmen:
einen m. haben / schlagen / vereignen / verleiben / verleihen / verkaufen, jm. einen m. vergeben
;
der m. vor
[einen Betrag]
dienen
;
auf den m. eine müle geschlagen
;
der alte / fertige / freie / ledige m
.

Belegblock:

Weissthanner, Urk. Schäftlarn
162, 9
(
moobd.
,
1343
):
[wir] veraygen vnd geben den gaistlichen mannen [...] einen freyen, ledigen vnd vertigen muͤlslach [...] mit wagrecht vnd pachrecht.
Vogel, Urk. Heiliggeistsp.
1, 160, 7
(
moobd.
,
1369
):
daz wir [...] verchauͤfft vnd ze chauffen geben haben [...] vͤnsern hof ze Stawͤdach vnd den muͤlslach daselb.
Ebd.
203, 22
(
1381
):
daz si dieselben Gruesmuͤl [...] niessen suͤllen mit allen rechten, [...], mit muͤlslag, einvertt vnd auzvertt.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1414
):
So habent mein herrn daselbs zu Hahennaw ein muslag, und hat vor 5 lib. den. gedïnt. denselben mulslag mugen mein herrn lassen slahen wo und se wellent.
Mell u. a., Steir. Taid. (
m/soobd.
,
1638
):
beweist der Wackher daß sein mil einen alten milschlag gehabt hat.
Dirr, Münchner Stadtr. ;
Bretholz, Liechtenst. Herrsch.
237, 26
;