›etw. zusammenharken; etw. zusammenkritzeln, einritzen‹.
Belegblock:
Aubin, Weist. Hülchrath
(
rib.
,
1671
):
das reißholz zu krämbfen mit einem siebenfußigen krampf.
Fuchs, Murner. Geuchmat
3397
(
Basel
1519
):
Schreyb der gouch irn nammen an, | Critzt vnd krampt das alles dran.