inquirieren,
V.;
›die nötigen Beweismittel zur Klage gegen jn. zusammenstellen, etw. ermitteln, prüfen‹.
Syntagmen:
schulden i.
›Schulden einfordern‹.Belegblock:
Wer zu inquiriren, waß Hanß von Schlieben auß dem Frisching in wenig jaren holtz verhauen.
darauff der Radtt […] der ding halbenn Inquirirt.
gemeß sie alle und jede, herbrotische schulden, haab und gueter […] inquirieren.