haselhun,
das
;
–/-er
, auch + Uml.
›Haselhuhn‹; kleines, in Wäldern lebendes Huhn von grau-braunem Gefieder mit schwarz-weißer Zeichnung. Die Jagd auf Haselhühner und der Verkauf der Tiere sind Gegenstand rechtlicher Regelungen.
Rechts- und Wirtschaftstexte.
Bedeutungsverwandte
(bzw. sachbereichszugehörig): , , , , , , , .
Syntagmen:
das h. abtragen / fangen / schiessen / töten / verkaufen, jm. das h. bringen
.

Belegblock:

Joachim, Marienb. Tresslerb. (
preuß.
,
1403
):
1 firdung eyme manne gegeben, der unserm homeister vom kompthur von Osterrode haselhuner brochte.
Müller, Alte Landsch. St. Gallen (
halem.
,
1498
):
das niemand kain haselhüner und rebhüner noch vederspil fahen, abtragen noch tödten sol, noch die neschtböm och nit zergengen.
Chron. Augsb. (
schwäb.
,
1523
/
7
):
es ward auch ain haselhon umb 28 kreutzer verkaft.
Barack, Zim. Chron. (
schwäb.
,
M. 16. Jh.
):
so edel, als ein haselhun.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1630
):
Welcher aber wolt schiessen haasen aichorn repphiener oder haßlhiener, derselb sols vom forstmaister bestehen oder von dem ders zu verlassen hat.
Mell u. a., Steir. Taid. (
m/soobd.
,
1638
):
er [der jägermeister] sol auch und ein ider jäger in der marterwochen järlich zu österlicher zeit an die Fahl schuldig sein wenigist ain par häßlhuen herzuegeben.
Hajek, Guͦte spise
7
;
Ermisch u. a., Haush. Vorw.
258, 34
;
Rennefahrt, Gebiet Bern ;
Mollay, Ofner Stadtr.
108, 7
;