haselhun,
das
;–/-er
, auch + Uml.›Haselhuhn‹; kleines, in Wäldern lebendes Huhn von grau-braunem Gefieder mit schwarz-weißer Zeichnung. Die Jagd auf Haselhühner und der Verkauf der Tiere sind Gegenstand rechtlicher Regelungen.
Rechts- und Wirtschaftstexte.
Bedeutungsverwandte
(bzw. sachbereichszugehörig): , , , , , , , .Syntagmen:
das h. abtragen / fangen / schiessen / töten / verkaufen, jm. das h. bringen
.Belegblock:
1 firdung eyme manne gegeben, der unserm homeister vom kompthur von Osterrode haselhuner brochte.
das niemand kain haselhüner und rebhüner noch vederspil fahen, abtragen noch tödten sol, noch die neschtböm och nit zergengen.
es ward auch ain haselhon umb 28 kreutzer verkaft.
so edel, als ein haselhun.
Welcher aber wolt schiessen haasen aichorn repphiener oder haßlhiener, derselb sols vom forstmaister bestehen oder von dem ders zu verlassen hat.
Hajek, Guͦte spise
7
; Ermisch u. a., Haush. Vorw.
258, 34
; Rennefahrt, Gebiet Bern ;
Starzer, Qu. Wien ;
Mollay, Ofner Stadtr.
108, 7
;