gebärden,
geberden,
V.
›sich aufführen, gebärden, verhalten‹;
zu .
Belegblock:
Peil, Rollenhagen. Froschm.
276, 473
(Magdeb.
1608
): Was er redet / wie er geberd / | Ob er auch wer der ehren werth.
Fuchs, Murner.
4
Ketzer 714 (˹wohl Straßb.
˺ 1509
): Vß einfalt ist er also schlecht, | Das er doch niendert gberdet recht.
Pfaff, Tristrant
21, 5
(Augsb.
1498
): Er kauffet auch selbs, und geberdt in aller weiß, als ob er auch ein kauffman wär.