desert,
Adj.;
aus
lat.
dēsertus
›verlassen‹
(
Georges
1, 2080
).
›ungültig, aufgehoben (von der Berufung vor Gericht)‹.
Rechtstexte.
Syntagmen:
eine appellation für d. achten / befinden / halten
.
Wortbildungen:
desertion
.

Belegblock:

Köbler, Ref. Franckenfort
79, 4
(
Mainz
1509
):
Nach ergangen vrteiln dauon nit appellirt / oder wo appellirt / vnd doch die selbe appellacion desert vnd verloschen were [...] / So ordenen vnd setzen wir der volstrecku͂g halb wie hernach volget.
Laufs, Reichskammergo.
210, 16
(
Mainz
1555
):
so also in einem oder andern fall der appellant dem allem, wie obgesetzt, nit nachkommen [...] würde, so soll alßdann sein appellation für desert geacht und gehalten werden und appellatus [...] auf die desertion sollicher appellation zu handlen und zu procediren macht haben.
Müller, Nördl. Stadtr. (
schwäb.
,
1488
):
Erfund sich dann im rechten, daz die appellation im rechten ordenlich bescheen und nit verlaͧssen und desert were, so söllt söllich rechtvertigung [...] kainem tail vergriffenlich sein.
Laufs, a. a. O.
273, 21
.