brauenhut,
der
;
–/
auch
+ Uml.
wohl ›mit Pelz besetzter Frauenhut‹.

Belegblock:

Roder, Stadtr. Villingen (
önalem.
,
1668
):
daß hinfüro an ihnen allein solche brawen- oder bodenhüet von iltis oder königlin, welche mit aller zuegehörd aufs höchste auf anderhalben oder zwen gulden kosten zue tragen erlaubt und mithin alles, was köstlicher, versagt sein.