bemächtigen,
V.
1.
›sich etw. gewaltsam nehmen, etw. in seinen Besitz, seine Gewalt bringen; jn. ergreifen, fassen‹.
Spätes Frnhd.
Syntagmen:
dörfer / weiler
(Akk.)
b
.;
sich einer stat, des fremdlings b
.

Belegblock:

Allg. Schau-Buͤhne (
Frankf.
1699
):
Reparirten so bald die Bruͤcke / des Vorhabens / der Stadt Ofen sich gleichfals zu bemaͤchtigen.
Weise. Jugend-Lust (
Leipzig
1684
):
das ungestuͤme Land⸗Volck hat sich des ehrlichen Fremdlings bemaͤchtiget.
2.
als part. Adj.
bemächtigt
›bevollmächtigt, berechtigt‹.

Belegblock:

Rwb (a. 
1485
);
Schwäb. Wb. (a. 
1617
).