bemächtigen,
V.
1.
›sich etw. gewaltsam nehmen, etw. in seinen Besitz, seine Gewalt bringen; jn. ergreifen, fassen‹.Spätes Frnhd.
Syntagmen:
dörfer / weiler
(Akk.) b
.; sich einer stat, des fremdlings b
.Belegblock:
Reparirten so bald die Bruͤcke / des Vorhabens / der Stadt Ofen sich gleichfals zu bemaͤchtigen.
2.
als part. Adj. bemächtigt
›bevollmächtigt, berechtigt‹.