beigang,
der
.
1.
›Gang, welcher einen Hauptgang […] begleitet und in der Regel von gleicher […] Ausfüllungsmasse ist‹ (laut Glossar
Ermisch, Sächs. Bergr., S. 
);
vgl.  2.

Belegblock:

Helbig, Qu. Wirtsch.
5, 114, 33
(
md.
,
1499
/
1500
):
were auf beigengen kaufen wolt, der frage den Bergkmeister wie das vorlihen ist.
Ermisch, Sächs. Bergr. (
osächs.
,
1492
):
das man nicht anders dann auf rechten haubtgengen vorleihen und nymandts auf keinem beygannge […], domit kein teil von dem anndern ubereilt oder zu nahent bawe.
Ebd. (
1500
):
das er nicht annders dann auf rechten hauptgengen oder auf beigengen und cluften, die an tag bracht […] sein und dobey er den aufnemer behalden mag, verleyhen.
2.
›gleichzeitige Gültigkeit (von Münzen)‹.

Belegblock:

Rwb (o. J.).