begewältigen,
(schweiz.:)
begewaltigen,
V.
1.
›jn. / (ein Herrschaftsgebilde) militärisch schlagen, besiegen, unterwerfen; jn. (z. B. Fürsten als Hoheitsträger) in seine Schranken weisen; etw. (z. B. den Glauben) unterdrücken‹.Belegblock:
würden sie dann die fürsten uns zů gůt etwas begweltigen wöllen.
damit die v ortt / samptt dem waren allten cristen glouben / gantz undertruckt / und begwalltigett wurdend.
Ebd.
829, 23
: das dwaͤdrer teyl krieg anfachen sott […] und wette begwalltigett werden.
2.
›jn. e. S. (z. B. des Glaubens) berauben‹.Belegblock:
wurdends des […] allten gloubens begwalltigett und der ceremonien entsetzt.
3.
›jm. (einer Einzelperson) Gewalt antun‹; mit Bezug auf Frauen: ›jn. vergewaltigen‹; mit Bezug auf Haltungen: ›(z. B. die Vernunft) überwältigen‹.Belegblock:
So thut begier auff dringen, | Die vernunfft uberweltigt, | Mit ungstüm sie bequeltigt.
welcher vnser burger […] in irn hüsern uñ guͤtern […] überloufft / vnd vnderstat zů begewaltigen.
Wie die vaͤter das rot vergift sacrament, als es der Jaͤtzer, mit marter begwaltiget, ussgespuͤwt, verprent haben.
wie bemelter doctor sie [medle] begweltiget und auch defloriert hab.
4.
›etw. als Herr verwalten‹.