begewältigen,
(schweiz.:)
begewaltigen,
V.
1.
›jn. / (ein Herrschaftsgebilde) militärisch schlagen, besiegen, unterwerfen; jn. (z. B. Fürsten als Hoheitsträger) in seine Schranken weisen; etw. (z. B. den Glauben) unterdrücken‹.

Belegblock:

Schade, Sat. u. Pasqu.  (o. O.
1524
):
würden sie dann die fürsten uns zů gůt etwas begweltigen wöllen.
Jörg, Salat. Reformationschr.
642, 12
(
halem.
,
1534
/
5
):
damit die v ortt / samptt dem waren allten cristen glouben / gantz undertruckt / und begwalltigett wurdend.
Ebd.
829, 23
:
das dwaͤdrer teyl krieg anfachen sott […] und wette begwalltigett werden.
2.
›jn. e. S. (z. B. des Glaubens) berauben‹.

Belegblock:

Jörg, Salat. Reformationschr.
479, 2
(
halem.
,
1534
/
5
):
wurdends des […] allten gloubens begwalltigett und der ceremonien entsetzt.
3.
›jm. (einer Einzelperson) Gewalt antun‹; mit Bezug auf Frauen: ›jn. vergewaltigen‹; mit Bezug auf Haltungen: ›(z. B. die Vernunft) überwältigen‹.

Belegblock:

Sachs (
Nürnb.
1530
):
Bist du vol oder unsinnich, | Das du wilt bequeltigen mich?
Ebd. (
1545
):
So thut begier auff dringen, | Die vernunfft uberweltigt, | Mit ungstüm sie bequeltigt.
Köbler, Stattr. Fryburg. (
Basel
1520
):
welcher vnser burger […] in irn hüsern uñ guͤtern […] überloufft / vnd vnderstat zů begewaltigen.
V. Anshelm. Berner Chron. (
halem.
,
n. 1529
):
Wie die vaͤter das rot vergift sacrament, als es der Jaͤtzer, mit marter begwaltiget, ussgespuͤwt, verprent haben.
Barack, Zim. Chron. (
schwäb.
,
M. 16. Jh.
):
wie bemelter doctor sie [medle] begweltiget und auch defloriert hab.
4.
›etw. als Herr verwalten‹.

Belegblock:

Schwäb. Wb. (a. 
1465
).