befügig,
Adj.
›verfügbar, dem rechtlichen Zugriff unterworfen‹.

Belegblock:

Geier, Stadtr. Überl.  (
nalem.
,
1520
):
wöllichem auch sein burgrecht also sondere jar aufgehalten würdet, der soll schweren ain aid […], unsere burger umb all schulden […] vor seinem abschaiden allerding abzůlegen und bevügig ze machen.
Bad. Wb.
1, 135
.