baussenwendig,
›außerhalb eines Rechtsbezirks situiert (von einem Gericht)‹.
Belegblock:
Behrend, Magd. Fragen
(
omd.
,
um 1400
):
das sal her thuen zu rechter dingstadt vor gehegtem dinnge binnen der stat und her sall sie darumb inn baussenwenndig gerichte nicht zihenn.