bakkleid,
das
.
›beim Backen getragene Kleidung, Gewerbekleidung‹.

Belegblock:

Schmidt, Frankf. Zunfturk. (
hess.
,
1451
):
wan man einen armen sünder hinauß an daz gericht führt, so soll keiner in den backkleidern oder ohn einen rock hinauß lauffen.