badpfennig,
der
.
›Abgabe, Gebühr, die der Badhalter zu entrichten hatte‹;
zu  1,  2.

Belegblock:

Rudolph, Qu. Trier (
mosfrk.
,
1593
/
4
):
Forters solle er auch alle wochen den badpfenning von dem bäder einnehmen.