badenschenkung,
die
.“›zunächst in Nahrungsmitteln, Wein, dann auch in Geld, Gold- und Silbergegenständen und allerhand Luxuswaren bestehendes Geschenk, das Derjenige, der ein Bad (bes. Baden/Aargau) besuchte, von Freunden, Bekannten, Untergebenen erhielt‹“ ();
Syntagmen:
die b. verbieten
; mit b. überflus treiben.