badenschenkung,
die
.
“›zunächst in Nahrungsmitteln, Wein, dann auch in Geld, Gold- und Silbergegenständen und allerhand Luxuswaren bestehendes Geschenk, das Derjenige, der ein Bad (bes. Baden/Aargau) besuchte, von Freunden, Bekannten, Untergebenen erhielt‹“ ();
Syntagmen:
die b. verbieten
;
mit b. überflus treiben.

Belegblock:

Schweiz. Id. (a.
1650
).