babstmonat,
der
.›die in den
menses papales
(ungeraden Monaten des Jahres) anfallenden, an den Papst zu entrichtenden Erlöse aus der Vergabe von Pfründen‹; eine entsprechende Regelung bestand seit dem Wiener Konkordat (1448), die Abgaben in den menses episcopales
oder capitulares
fielen dem Bischof oder dem Domkapitel zu; die Papstmonate wurden in Deutschland vom Landesherren beansprucht.