aussiechenhaus,
das
.›Krankenhaus für Aussätzige‹.
Belegblock:
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu.
2, 3, 16
(schwäb.
, 1502
): es soll fürter jemand in kain ußsiechen huß genomen werden, er sei dann zuvor von meins gnedigen hern geschwornen artzet als geurtailt.