ausrändern,
V.;
zu
mhd.
rant
›Einfassung‹
().
›etw. unterminieren, aushöhlen, antasten‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Rennefahrt, Zivilr. Bern (
halem.
,
1598
):
wenn ... der köüffer oder verköüffer mit solchen schuopoßen der gestalt mit einanderen pactierind und die allmendtrecht ußrenderen und vorbehalten wurden.