auskindelbetten,
›eine Frau für die Dauer des Wochenbettes beherbergen‹.
Belegblock:
Siegel u. a., Salzb. Taid.
(
smoobd.
, Hs.
18. Jh.
):
die schwangere ledige menscher, so von andern gerichtern anhero kommeten, ohne bewilligung der obrigkeit nit aufhalten oder außkindlpötten.