auskindelbetten,
V.
›eine Frau für die Dauer des Wochenbettes beherbergen‹.

Belegblock:

Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
, Hs.
18. Jh.
):
die schwangere ledige menscher, so von andern gerichtern anhero kommeten, ohne bewilligung der obrigkeit nit aufhalten oder außkindlpötten.