ausherrisch,
Adj.
›einer auswärtigen Herrschaft angehörig, in fremder Herrschaft ansässig‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1716
):
soll man auch den [...] harzen ohne der obrigkeit [...] bewilligung keinem fremden noch ausherrischen verkaufen, vieleweniger dieselbigen von ausherrischen nicht anrichten oder ansezen lassen.