aushausen,
V.
1.
›bis zum Ablauf eines bestimmten Termines wirtschaften‹.

Belegblock:

Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
16.
/
17. Jh.
):
Sollen alle diejenigen so anjezo im markt angesessen für burger gehalten und erkent werden, sowollen auch diejenigen so auf gerhabschaft hausen so lang si ihre jar außzuhaussen haben.
2.
›sich auswärts ansiedeln‹.

Belegblock:

Rwb (a.
1410
).