aushören,
V.
›jn./etw. bis zum Ende anhören‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1.
Syntagmen:
die partei / teidigung a.

Belegblock:

Löscher, Erzgeb. Bergr.
148, 25
(
omd.
,
1554
):
Sie hören auch die partheyen nothdürftigk auß ohne einigen einfall.
Preuss. Wb. (Z)
1, 304
(a.
1457
).