auflangen,
V.
›jm. etw. (z. B. ein Amt, ein Gut) übertragen, übergeben‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  7.
Wortbildungen:
auflangung.

Belegblock:

Toeppen, Ständetage Preußen
5, 513, 16
(
preuß.
,
1508
):
Den sechsten artickell, die auflangung belangend, wollenn wir uns des altenn gebrauchs erkundenn.
Rwb (a.
1336
/
7
); ;
Preuss. Wb. (Z)
1, 241
(a.
1378
/
9
).