abfragen,
V.
1.
›jn. (Angeklagte o. ä.) verhören‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  3.

Belegblock:

Gilman, Agricola. Sprichw.
2, 53, 26
(
Eisleben
1548
):
Ich wills im wol abfragen. Also redet man / wenn die übelthaͤter [...] was gethon haben / auff ain leügnen / und woͤllen es hernachmals nicht bekennen.
Wrede, Aköln. Sprachsch.
16a
.
2.
›jm. etw. wegnehmen, beschlagnahmen, etw. amtlich einziehen‹.

Belegblock:

Hilliger, Urb. St. Pantaleon (
rib.
,
1624
):
Welche sunsten [...] baume [...] abhauwen, denselben ihre axt beile und hëpen [...] auf der that abgefroet [...] werden sollen.