tabak,
tobak,
der
; -s/–
. – Seit A. 17. Jh. belegt.
›aus den Blättern der in Amerika beheimateten Tabakpflanze hergestelltes Genußmittel‹; speziell: ›in ein (Mais-)Blatt eingerollte, getrocknete Tabakblätter zum Rauchen‹.
Gehäuft Rechts- und Wirtschaftstexte.
Syntagmen:
t. rauchen / trinken
›rauchen‹ / verkaufen
; der fremde / rauchende / verbotene t
.; die einfur des t
.Wortbildungen:
tabakrauchen
tabaksblat
tabakschmauchen
tabaksgeld
tabakshändler
tabaktrinken
Belegblock:
Lappenberg, Fleming. Ged.
96, 90
(1636
): Der rauchende Tabak wird dieses zeugen müssen, | der uns umbnebelt ganz.
Graf-Fuchs, Ämter Interl./Unterseen
644, 23
(halem.
, 1762
): Insonderheit wird ihme [dem inspector] anbefohlen, auf die einfuhr fremden verbottenen weins, brantenweins, tabaks und salzes [...] zu achten.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 808, 30
(schwäb.
, 1610
): es solle niemand in einem stadel taback rauchen oder mit blossem liecht umbgehen.
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu.
2, 508, 7
(schwäb.
, 1615
): in gleichem soll keiner kein taback in keiner scheuren noch stall vil weniger in keiner cammer trincken.
Winter, Nöst. Weist.
2, 488, 24
(moobd.
, 1763
): Das tobackschmauchen in stellen und stadeln ist verbotten unter 12 schiling pfenning straff.
Lau, Qu. Neuß
332, 21
; Kollnig, Weist. Schriesh.
167, 10
; 167, 11
; Wintterlin, a. a. O.
1, 450, 6
; 2, 234, a
. 1; 2, 831, 3
; Winter, Nöst. Weist.
4, 148, 44
; Pfälz. Wb.
2, 3
; Schwäb. Wb.
2, 3
; Schmeller/F.
1, 577
; Öst. Wb.
4, 18
.