prorogieren,
V.,
aus
lat.
prōrogāre
›verlängern, hinausschieben, verschieben‹
(Georges 2, 2020
).›etw., z. B. einen Termin, aufschieben, verschieben‹.
Urkunden, Rechtstexte.
Bedeutungsverwandte:
erstrecken
verlängern
verstrecken
vorziehen
Wortbildungen:
prorogation
Belegblock:
Laufs, Reichskammergo.
209, 30
(Mainz
1555
): sollen alßdann cammerrichter und beisitzer uff ansuchen der partheyen nach empfangnem bericht solche zeyt der sechs monat zu prorogiren und zu erstrecken macht und gewalt haben.
Rot
342
(Augsb.
1571
): Prorogirn, Vorziehen / verlengern / verstrecken / erstrecken.