kampf,
der
;-es/-e
+ Uml.›feindliche Auseinandersetzung zwischen Personen‹; ›gerichtlich festgelegter Zweikampf‹; ›Kampf, Streit, Wettkampf (mit Waffen oder Worten)‹.
Bedeutungsverwandte:
balgerei
duel
fechterei
feindschaft
feldschlacht
gebrechen
der/das
) 3, 2
hader
has
irrung
irtum
1
krieg
meuterei
mishellung
mistreue
mord
ringung
scharmütze
schlacht
span
streich
streit
streitigkeit
trennung
uneinigkeit
unfreundschaft
unfriede
unwille
wiederwärtigkeit
wiederwille
zank
zweifecht
zweiung
zwiespalt
zwietracht
Syntagmen:
einen k. anlassen / annemen / aufnemen / bescheiden / bestehen / bieten / fechten / füren / leisten / ordnen / scheiden / streiten / urteilen / verbieten / verlieren, den k. auf jn. legen, jm. k. geben, jm. einen k. anbieten / abgewinnen / erlauben / versprechen, k. wieder jn. annemen; jn. des k. ansprechen / quittieren / ledig sprechen, k.
(Gen.) antworten, sich k.
(Gen.) annemen / unterwinden; an den k. gehen / treten, an dem k. siegen, etw. durch k. beweisen, jn. in k. füren / laden, sich in den k. geben, in den k. gehen / kommen / reiten / treten, (jn.) im k. bestehen / überwinden, jn. mit k. ansprechen / bereden / überwinden / weren, jn. um einen k. ansprechen, etw. zu k. besagen, jn. zum k. auftrompeten / berufen / bewegen / grüssen / herausfordern / heischen / gebieten; k. des schwertes; blutiger / gesprochener / kurzweiliger / sunderlicher / täglicher k.; des k. wert / wirdig; des k. spiel / wunden
.Wortbildungen
kampfacht
Rwb
; seit 1410), 6, 1032
kampfächter
kampfansprache
kampfbot
kampfbrief
kampfbuch
kampfdegen
kampffechten
kampfgenosse
kampfgericht
kampfgeschir
kampfgeselle
kampfgewand
kampfhandel
kampfhof
kampfhut
kampfhüter
kampfkolbe
kampfkrieg
kampfkunst
kampflon
kampfmeister
kämpfer
kampfnis
kampfordnung
kampfort
kampfplan
kampfplaz
kampfrecht
kampfrede
kampfrok
kampfros
kampfrur
kampfsalbe
kampfschaz
kampfschild
kampfschildampt
kampfschrift
kampfschwert
kampfspiel
kampfstat
kampfstechen
kampftag
kampfwagen
kampfweise
Belegblock:
Große, Schwabensp.
72, 31
(Hs. ˹nd.
/md.
, um 1410
˺): zuͦ tragene daz heyze yseren oder mit kampnisse sich zuͦ werende.
Ebd.
87, 29
: wil ine der an sprechen mit kamphe, des mach her ime nicht geweigeren.
Wyss, Limb. Chron.
100, 12
(mfrk.
, 1. Dr. 15. Jh.
): beschieden beide partien einen kamp gen Limpurg.
v. Keller, Amadis
418, 19
(Frankf.
1571
): wo du souiel tugendt vnd vernunfft hettest [...] wolt ich dich deß kampffs quittieren.
Ermisch, Freib. Stadtr.
140, 3
(osächs.
, Hs. v. 1325
): Werden denne di wunden zu kampe besaget [...] so richtet man uber si mit vingern.
Ebd. Freib. Stadtr.
166, 31
: welchir sigelos wirdet [...] daz kampfgeschirre daz blibet dem richter zu rechte.
Kisch, Leipz. Schöffenspr.
737, 50
(osächs.
, 1523
/4
): so must ine der cleger mit campf uberwinden.
Schaer, Pyr.-Thisbe-Sp. III,
360
(osächs.
, 1607
): Alle, [...] | Sollen sich wieder finden Lahn | Auff dem verordenten Kempfplan.
Opitz. Poeterey
10, 11
(Breslau
1624
): Plato / welcher im Tragedien schreiben so weit kommen / das er auch andern kampff anbitten doͤrffen.
Gille u. a., M. Beheim
79, 150
(nobd.
, 2. H. 15. Jh.
): das chain chempel noch czwitracht in dem land umb gee.
Voc. Teut.-Lat.
q ijv
(Nürnb.
1482
): Kempffer od’ kempffmaster [...] od’ streytter.
Franck, Decl.
347, 18
(Nürnb.
1531
): streit er mit stumpffen kempffdegen / vnnd nicht mit schlachtschwertern.
Sachs
17, 347, 13
(Nürnb.
1563
): Gar keiner war unter in allen, | Der nicht ein kampffrur darvon bracht.
v. Keller, Ayrer. Dramen
146, 28
(Nürnb.
1610
/8
): Benennet [...] den ort, da der Kampffplatz ist!
Fuchs, Murner. Geuchmat
47, 26
(Basel
1519
): als Dauid den grossen Goliath in sunderlichem kampff bestanden hat.
Rieder, St. Georg. Pred.
44, 27
(Hs. ˹önalem.
, 1387
˺): der in ainen kamph wil gan, der salbet sich und sin gewaͤfen.
Koppitz, Trojanerkr.
8345
(Hs. ˹noschweiz.
, 15. Jh.
˺): Dar an sach man do nit verzagen | Die kampff gesellen baide.
Ebd.
17584
: Übel und gichtig | Wurden uff der hayde | Die kamff genossen bayde.
Päpke, Marienl. Wernher
7005
(halem.
, v. 1382
): Vil [...] | Gesellekliche zwai und zwai | Sich kamphes underwunden.
Rennefahrt, Zivilr. Bern
88, 6
(halem.
, 1404
): nieman [...] suͥlle noch muͥge deheinen kampf tuͦn noch nemen.
Ebd.
385, 8
(1651
): so ein cartel- oder kampfbrieffs trager die unwüßenheit der partheyen [...] scheinbar machen könte.
Ebd.
385, 29
(1629
): das die duels und kampfbott by irer burgerschafft zuͦ gemein werden wellend.
Sappler, H. Kaufringer
12, 258
(schwäb.
, Hs. 1464
): sich huob grosser streit und kampf | in seiner gurgel auf und ab.
Grossmann, Unrest. Öst. Chron.
2, 24
(oobd.
, 3. Dr. 15. Jh.
): geschahen [...] kempfft und mort, untz das sew der furst all uberwanndt.
Bauer u. a., Kunstk. Rud.
2698
(oobd.
, 1607
/11
): Thurnier und kampfbuch zu roß.
Karnein, de amore dt.
150, 430
(moobd.
, v. 1440
): do wir mit süssen vnd fewrem kampfred vnd widerred striten.
Turmair
5, 184, 1
(moobd.
, 1522
/33
): da pot er trutzlich dem jungen kaiser Lauther den kampf an oder ain offenliche veldschlacht.
v. Keller, a. a. O.
405, 16
; Tiemann, E. v. Nassau-S. Kgn. Sibille
138, 7
; Reichmann, Dietrich. Schrr.
106, 25
; Koppitz, a. a. O.
14104
; Welti, Stadtr. Bern
49, 11
; Boos, UB Aarau
324, 35
; Steer, Schol. Gnadenl.
5, 188
; Reithmeier, B. v. Chiemsee
33
, 6c; Zingerle, Inventare
67b, 19
; Mollay, Ofner Stadtr.
337, 2
; Piirainen, Stadtr. Sillein
72b, 20
; Voc. Teut.-Lat.
p viijv
; q jr
; q ijv
; Voc. inc. teut. m
vijr
; Schöpper
106b
; Dasypodius
355r
; Alberus
f ir
; Schwartzenbach
J iiijr
; Maaler
240v
; Ulner
235
; Golius
226
; Dict. Germ.-Gall.-Lat.
266
; Diefenbach
471b
; Stieler
922/3
; Brinckmeier
1, 1078
; 1082
; 1088
; Rwb
6, 1014/31
; 1032
/33; 1052
; 1054
/5; 1057
/8; 1064
; 1066
; 1069
/70; 1072
/3; Schwäb. Wb.
4, 187
; 189
; 6, 2260
; Schmitt, Urkundenspr.
1936, 167
.‒
Vgl. ferner s. v. abenteuer
1, 1
an
10, anlassen
2, ansprechen
3, aufbieten
8, aufnemen
14, auftrompeten
1, ausbieten
2, ausbündig
2, ausherladen
.