gestamlehen,
das
.›altes, rittermäßiges Lehen mit Gesamtbelehnung mehrerer Brüder oder Vettern‹ (so das Glossar zu u. a. Ausgabe);
vgl.
1
stam
3.Belegblock:
Rintelen, B. Walther
189, 16
(moobd.
, 1552
/8
): wo dann, wie villmallen beschicht, das zwen, drey oder mehr Brüeder oder Vettern ein Lehenguett samentlich durch einen Lehentrager zu Lehen empfahen, welliche Lehen alßdan Gestamlehen genannt werden.