gestamlehen,
das
.
›altes, rittermäßiges Lehen mit Gesamtbelehnung mehrerer Brüder oder Vettern‹ (so das Glossar zu u. a. Ausgabe);
vgl.
1
stam
 3.

Belegblock:

Rintelen, B. Walther
189, 16
(
moobd.
,
1552
/
8
):
wo dann, wie villmallen beschicht, das zwen, drey oder mehr Brüeder oder Vettern ein Lehenguett samentlich durch einen Lehentrager zu Lehen empfahen, welliche Lehen alßdan Gestamlehen genannt werden.