gesindel,
gesindlein
(letzteres seltener belegt),
das
.
1.; 2.; 3.; 4.,
s.
gesinde
(
das
) 2; 3; 4; 5.
5.
›Gesindel, das man entweder am Rande der Gesellschaft situiert sieht oder dessen zum Teil hohe Stellung man durch Fehlhaltungen verraten sieht und das man deshalb abwertet‹;
zu
gesinde
(
das
) 6.
Phraseme:
das gesindlein taugt weder zu sieden noch zu braten
.

Belegblock:

Harms u. a., Alberus. Fabeln
102, 12
(
Frankf./M.
1550
):
dieweil man sunst / | Von Schwermern weyß kein besser kunst / | Dann Bilderstuͤrmen / vnd zureissen / | [...] | Soͤlch loß gesindlin vnd landtleuffer | Die heißt man jetzt die Widderteuffer.
Hubert, Straßb. lit. Ordn.
11, 5
(
Straßb.
1525
):
so haben sye vil heydnischer vnd leichtfertiger mißpraͤuch lassen jnreissen, [...], dann dißem gesindlin ist nichts ergerlich.
Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew.
21, 31
(
Straßb.
1650
):
aber wisset, der Teuffel begehrt der Bernhäuter leinen, dann der meiste theil vnder ihnen ist viel ärger als der Teuffel, vnnd ist vns ein sehr vnnützes gesindlein in der Hölle, als die weder zu sieden noch zu braten tügen.
Ebd.
55, 6
:
Mein rath, der Schergen vnd ihres gelichen Gesindlein in der Welt abzukommen, wäre, daß die Mänschen es versuchen, vnd ein Jahr oder etliche nicht sündigen wolten.
Siegel u. a., Salzb. Taid.
195, 1
(
smoobd.
, Hs.
17. Jh.
):
damit dergelichen gesindl außergereit und besagte unterthonen [...] desto paß mit ruhe und frid sein mögen.
Dietz, Wb. Luther
2, 102
.
Vgl. ferner s. v.
anlas
 2,
aufhalten
 9.