dictator,
der
;aus
lat.
dictātor
›Befehlshaber‹
(Georges, Neub. 1, 1651
).›Diktator, Machthaber in Kriegszeiten‹; ausschließlich auf Herrscher der römischen Antike bezogen.
Historiographische Texte.
Bedeutungsverwandte:
vgl. bieter
gebieter
gubernator
herre
imperator
Syntagmen:
einen d. haben, jn. / etw
. (z. B. ein ampt
) d. nennen
; ein d
. (Subj.) gebieten / verbieten, den streitbaren handel ausrichten
; von einem d. abfallen, jn. zu einem d. erwelen / machen
.Wortbildungen:
dictatorampt
dictatorstand
Belegblock:
Thür. Chron.
10v, 3
(Mühlh.
1599
): Dann es war ein Junger Roͤmer mit namen Lucius Sylla [...] zu einem Dictator erwehlet.
Sachs
16, 357, 10
(Nürnb.
1563
): Und wolt
[
Pompeius]
sie all erschlagen lassen, | Weyl sie ohn not, trewloser massen | Waren vom dictator abgfallen. Chron. Augsb.
9, 131, 5
(schwäb.
, 1544
/5
): zu dem letsten haben die Römer ain ampt fürhand genomen und erfunden, wöliches sie dictator genant.
Ebd.
133, 1
: wiewol er
[Quintius Cincinatus]
mit gutem fug disen dictatorstand und höchste ehr des römischen namens ain halb jar lang hett haben mögen. Ebd.
136, 16
: es ist auch aus dem dictatorampt [...] die monarchia und das ainig römisch kaiserthomb entsprungen.
Roth, E. v. Wildenberg
13, 27
(moobd.
, v. 1493
): Brutus und Lucius [...] wardt auch zuͦgegeben ein dritter mann, genant dictator, das der solt ausrichten den streitpern handel.
Chron. Augsb.
9, 131, 3
; 132, 6
; 137, 5
.