dictator,
der
 ;
aus
lat.
dictātor
›Befehlshaber‹
(Georges, Neub.
1, 1651
).
›Diktator, Machthaber in Kriegszeiten‹; ausschließlich auf Herrscher der römischen Antike bezogen.
Historiographische Texte.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
bieter
 1,
gebieter
,
gubernator
 1,
herre
 1,
imperator
.
Syntagmen:
einen d. haben, jn. / etw
. (z. B.
ein ampt
)
d. nennen
;
ein d
. (Subj.)
gebieten / verbieten, den streitbaren handel ausrichten
;
von einem d. abfallen, jn. zu einem d. erwelen / machen
.
Wortbildungen:
dictatorampt
,
dictatorstand
.

Belegblock:

Thür. Chron.
10v, 3
(
Mühlh.
1599
):
Dann es war ein Junger Roͤmer mit namen Lucius Sylla [...] zu einem Dictator erwehlet.
Sachs
16, 357, 10
(
Nürnb.
1563
):
Und wolt
[
Pompeius
]
sie all erschlagen lassen, | Weyl sie ohn not, trewloser massen | Waren vom dictator abgfallen.
Chron. Augsb.
9, 131, 5
(
schwäb.
,
1544
/
5
):
zu dem letsten haben die Römer ain ampt fürhand genomen und erfunden, wöliches sie dictator genant.
Ebd.
133, 1
:
wiewol er
[Quintius Cincinatus]
mit gutem fug disen dictatorstand und höchste ehr des römischen namens ain halb jar lang hett haben mögen.
Ebd.
136, 16
:
es ist auch aus dem dictatorampt [...] die monarchia und das ainig römisch kaiserthomb entsprungen.
Roth, E. v. Wildenberg
13, 27
(
moobd.
,
v. 1493
):
Brutus und Lucius [...] wardt auch zuͦgegeben ein dritter mann, genant dictator, das der solt ausrichten den streitpern handel.
Chron. Augsb.
9, 131, 3
;
132, 6
;
137, 5
.