baumansgerechtigkeit,
die
.›Bauerngut‹, so das Glossar der Ausgabe, S. 629.
Belegblock:
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
492, 3
(m/soobd.
, 1608
): das […] manicher neben seiner paumansgerechtigkait nach seinem ableiben in paarschaft […] ein namhaft- und stattliches vermögen […] nachsezt.